Kostenrechnung
Die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) auch als Kosten- und Erlösrechnung (KER) bezeichnet, ist ein Aufgabengebiet der Betriebswirtschaftslehre.
Sie ist Teil des internen Rechnungswesens und unterliegt im Vergleich zur Finanzbuchhaltung kaum gesetzlichen Vorschriften. Die KLR dient in erster Linie der Informationsbereitstellung für die kurzfristige (operative) Planung von Kosten und Erlösen sowie deren Kontrolle anhand von Istdaten. Die langfristige (strategische) Planung erfolgt mithilfe der Investitionsrechnung.
Die KLR ist ein institutionalisiertes Informationssystem, das alle wirtschaftlich auswertbaren Vorgänge der Informationsgewinnung und Informationsverarbeitung über angefallene oder geplante Geschäftsvorgänge beinhaltet und vorwiegend an Unternehmensinterne gerichtet ist. Die KLR dient der Ermittlung von Kosten- und Leistungsinformationen zur Lösung operativer Managementaufgaben.
Ziele und Aufgaben der KLR sind:
- die Wirtschaftlichkeitskontrolle der Prozesse, Kostenstellen, Abteilungen bzw. Betriebe
- die Preiskalkulation und Nachkalkulation und Bewertung der Kostenträger
- Gewinnung von Basisinformationen für Entscheidungsrechnungen, z. B. für Produkt- und Preispolitik
- Ermöglichung der Umsetzung einer kurzfristigen Erfolgsrechnung (KER). Voraussetzung ist eine korrekte Kosten- und Leistungserfassung.
Grundsätzlich gilt für die Einführung oder Beibehaltung der Kostenrechnung, dass diese Aufgaben selbst nicht mehr Kosten verursachen dürfen, als sie Einsparungen und Wertschöpfung - im Sinne der Informationsbeschaffung - für den Betrieb bringen.
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